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nonet Pensionist


Newbie
   
Servus miteinanda,

ich bin 61 Jahre alt, seit ca. 3 Jahren arbeitlos und mein Ansuchen auf vorzeitige Pensionierung wegen Arbeitsunfähigkeit wurde vor kurzem abgelehnt.

Bei der Arbeiterkammer hat man mir gesagt, daß eine Klage gegen diesen Bescheid kaum Chancen auf Erfolg haben würde und daß sie mich nicht vertreten würden.

Ich müßte jetzt also wieder zum AMS und die restlichen 4 Jahre weiter als Arbeitsloser (oder Sozialhilfempfänger) verbringen.

Was habe ich noch für Alternativen? Hat es einen Sinn, wenn ich selbst die Klage gegen den Bescheid der PVA einbringe? Einen Rechtsanwalt kann ich mir natürlich nicht leisten.

Da ich relativ wenig an Pension erwarte (ich war lange im Ausland ohne Berechnungszeiten) frage ich mich, ob´s den Aufwand überhaupt wert ist.

Wie ist das eigentlich mit einer "Ausgleichszulage"? Ich habe nur nebenbei irgendwie/wo davon gehört, nehme aber an, daß dies mich bald betreffen wird. Gibts die nur zur Pension, oder auch zur Notstandshilfe?

Danke im voraus

Servus

Hans



Beiträge gesamt: 1 | Dabei seit: August 2004 | Erstellt: 23:28 - 28.August.2004 |
 

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