 |
Verzweifet
Newbie
|
Hallo, heute habe ich einen eigeschriebenen Brief meiner Nachbarin erhalten, in der sie uns hinweist unser Scheiterholz min. 50cm von der Grundstücksgrenze weg zu rücken, weil das Gesetz wäre. Mittlerweile steht das Holz schon seit 2 Jahren gleich, und heute erst schickt sie einem Brief! Ausserdem schreibt sie, das wegen unserem Holz, ihr schon 50Jahre(hat sie persönlich behauptet) alter Zaun zu rosten beginnt. Des weiteren behauptet sie das das Wasser der Abdeckplane so ausgerichtet sein muss, das das Regenwasser auf unser Grundstück abrinnt, und das wir ihre Hecke, wo heuer im Sommer meterhohe Triebe auf unser Grundstück wuchsen nicht scheiden dürften.Ist das alles korekt, ist sie da im Recht? Warum müssen wir 50cm wegbleiben, wenn sie es mit Ihrer Hecke auch nicht getan hat?Diese wächst ja auch bis auf unserem Grund!Sie hat uns damit gedroht, wenn wir unser Holz nicht ehestens entfernen, ihren Zaun und Ihre Hecke bezahlen müssen, bzw. auf unsere Kosten neu errichten. Wir sind verzweifelt, was können mir tun??
|
Beiträge gesamt: 4 | Dabei seit: November 2007 | Erstellt: 14:15 - 16.November.2007 |
|
|
ignatius
meta-re-search friend
|
Hallo verzweifelt, wegen so etwas verzweifelt man doch nicht gleich. Du hast doch nur einen Brief bekommen. Zunächst einmal: In welchem Land spielt sich das Drama ab? Falls in Deutschland bitte auch angeben, welches Bundesland, da nachbarschaftsrechtliche Regelungen Ländersache sind. Um was für einen Zaun handelt es sich? Als Ihr das Holz aufgeschichtet habt, war der Zaun da weniger rostig als jetzt? Hättet Ihr auch die Möglichkeit, das Holz längs der Hecke aufzustapeln? (Oder habt Ihr etwa Zaun und Hecke parallel??) Erst mal mehr Fragen als ANtworten - aber meine allererste Einschätzung ist: Es wird u.a. auf die Höhe und Länge ankommen; es gibt Urteile, die (bei entsprechenden Landesvorschriften) bei 3m Länge und 2m Höhe o,5 m Abstand verlangen. ABer erst mal: Ruhig Blut, Angaben ergänzen - und dann: schau mer mal - dann seng wa scho Gruss ignatius
----- Liebe - und tu, was du willst! ( Augustinus) - - - Wenn's um's Recht geht: Anwaltrecht (erst recht in und um Berlin)
|
Beiträge gesamt: 1510 | Dabei seit: Mai 2001 | Erstellt: 15:53 - 16.November.2007 |
|
|
Verzweifet
Newbie
|
Bin zum ersten mal dabei, hab dir eine Nachricht geschickt. Hoffe das war nicht all zu falsch? Lg.
|
Beiträge gesamt: 4 | Dabei seit: November 2007 | Erstellt: 13:17 - 17.November.2007 |
|
|
Verzweifet
Newbie
|
Hallo ignatius, danke für deine Antwort. Zuerstmal das ganze spielt sich in Österreich(Kärnten) ab. Wir haben vor ca. 2 Jahren das Haus mit samt 1300m2 Grund gekauft, und diese alte Dame hatte schon von Anfang an Probleme mit uns. Sobald wir unser Grundstück verschönerten (Alte Bäume durch neue ersetzt, ....) hatte sie überall etwas zu meckern, sogar wenn man sie nicht gegrüßt hat, hat sie sich beschwert. Ausserdem ist ihr Zaun ein Maschendrahtzaun, und schon 50 Jahre alt, wie sie mal gesagt hat, ich weiß das deswegen, weil sei mal hinter unserem Garten, der auch so zu ihrem Grundstück steht wie das Holz, einfach so den Maschendrahtzaun durchtrennt hat, und da wir 2 Hunde haben, haben wir uns darüber sehr geärgert. Mein Mann hat sie höflich gefragt, ob sie denn einen neuen ziehen will, dann hat sie gesagt, wir sollen selber sehen was wir machen, ihr Zaun war da sein 50Jahren, sie macht keinen mehr. Ein Zaun mit 50J. der sieht nicht mehr schön aus, also ich habe seit unser Holz da steht, keine Veränderung bemerkt.Bei uns ist alles parallel, also wenn ich beim Fenster rausschaue, dann kommt zuerst unser Holz, dann Maschendrahtzaun, dann ihre Hecke. Ja, wir hätten unser Holz auch längs aufstapeln können, was mir aber nicht wollten, weil die Nachbarn links und rechts von uns, ihr Grundstück, so wie wir, schön sauber und in Ordnung halten, und ihre Hecke nicht gepflegt wird. Sie wird nur ab und zu geschnitten, aber auf unserer Seite nicht, bei uns ist der Hecke entlang nur Moos und Schatten, deshalb haben, weil es eh nicht schön ist, unser Holz davor geschlichtet. Ich muss auch noch sagen, das wir nicht nur so 2-3m Holz haben, sondern über 30m Holz x 2m geschlichtet haben, also, da ist schon einiges! Ich verstehe das halt nicht, wenn wir echt 50cm vom Zaun wegbleiben müssen, wieso, darf sie ihre Hecke so pflanzen, das sie auf unser Grundstück wuchert? Dann muss sie ja auch 50cm wegbleiben, oder? Wir haben uns jetzt überlegt, da wir vorm Winter noch etwas Holz wegschneiden, den Freiraum gleich mit einem kompletten Sichtschutzelement zu schließen, dann sieht sie gar nicht mehr her, denn das ist glaube ich ihr größtes Problem. Darf ich das denn? uNd wie weit von der Grenze muss ich mit einem solchen Element wegbleiben? Ich Ärgere mich schon wieder voll, weil das einfach eine alte Damen (über 70) ist die scheinbar sonst nichts anderes zu tun hat!! Liebe Grüße.
|
Beiträge gesamt: 4 | Dabei seit: November 2007 | Erstellt: 13:19 - 17.November.2007 |
|
|
ignatius
meta-re-search friend
|
Hallo verzweifelt, ich bin ja nun (leider oder Gott sei Dank ;-) ein Piefke - beim österreichischen Immobilienrecht habe ich also kein Heimspiel, aber ich höre mich trotzdem mal etwas um. Allerdings: 30x2m - das ist schon ein Trumm. Da müsstest Du in deutschen Ländern u.U. nen Bauantrag stelle, weil es wie ein Gebäude wirkt. Um den Zaun täte ich mir mal weniger Sorgen machen; die Hecke solltet Ihr auch zur entsprechenden Zeit beschneiden dürfen, wenn sie es nicht macht. Bis später ignatius
----- Liebe - und tu, was du willst! ( Augustinus) - - - Wenn's um's Recht geht: Anwaltrecht (erst recht in und um Berlin)
|
Beiträge gesamt: 1510 | Dabei seit: Mai 2001 | Erstellt: 13:36 - 17.November.2007 |
|
|
Verzweifet
Newbie
|
Danke für deine Bemühungen. Wir hören uns auch um, dann sehn wir weiter, schönes Wochenende noch! Gruß.
|
Beiträge gesamt: 4 | Dabei seit: November 2007 | Erstellt: 18:55 - 17.November.2007 |
|
|
|
|